Obligatorische Hundekurse Kanton Zürich

Obligatorische Kurse im Kanton Zürich

Das, am 01.Juni 2025 in Kraft getretene neue Hundegesetzt des Kanton Zürich betrifft nur alle Neuhundehalter und Hundehalter, welche sich NACH dem 01.Juni 2025 im Kanton Zürich wohnhaft melden bzw. den Hund danach registriert haben.

Seit dem 01.Juni 2025 unterstehen alle Hunde, die im Kanton Zürich neu angemeldet werden einer generellen Kurspflicht. Neu ist, dass dies unabhängig von Rasse und Grösse des Hundes für alle Hunde gilt.
Diese Änderung gilt nicht Rückwirkend, sondern nur ab dem 01.Juni 2025.

Die Kurspflicht ist in 2 Module aufgeteilt.
Es gibt einen obligatorischen Theoriekurs und einen obligatorischen Praxiskurs.

 

Theoriekurs

Den Theoriekurs muss man absolvieren, wenn man nach dem 01.Juni 2025 zum ersten Mal eine Hund im Kanton Zürich auf sich anmeldet, dies kann durch Übernahme oder durch Zuzug aus einem Anderen Kanton/Land der Fall sein.

Dieser obligatorische Theoriekurs muss dauert in der Regel 120-150 Minuten und wird mit einer schriftlichen Prüfung vor Ort abgeschlossen. Die Lernziele des Theoriekurses, welche der Kanton Zürich vorgegeben hat, können hier nachgelesen werden.
Die Absolvierung des Theoriekurses kann sowohl online via Zoom oder Teams, als auch in Präsenzunterricht stattfinden. Da kannst du selbst entscheiden, wie du dich wohler fühlst. Lernen sollte immer in einer angenhemen Atmosphäre stattfinden. Wenn du gern daheim vom Sofa aus zuhören möchtest, dann ist die Online-Variante sicherlich perfekt für dich. Wichtig ist jedoch, dass sie Kamera immer eingeschaltet sein muss.
Wenn du gern direkt mit mir zusammen sitzen möchtest und den persönlichen, direkten Austausch schätzt, dann ist es für dich vielleicht schöner, einen Kurs im Präsenzunterricht zu erleben.
Mehr Informationen dazu findest du hier.
Die schriftliche Prüfung wird vom Kanton Zürich vorgegeben und muss im Präsenzverfahren stattfinden.
Der Theoriekurs muss mit einer Prüfung abgeschlossen werden, um die entsprechende Bestätigung zu erhalten.
Sie setzt sich aus dem Theoriekurs und dem Booklet, (welches HIER runtergeladen werden kann) 
zusammen. Die Inhalte vom Booklet, welches das Veterinäramt zur Verfügungstellt,  müssen im Selbststudium durchgearbeitet werden.
Bei nichtbestehen der Prüfung, ist eine Wiederholung selbstverständlich möglich.
Für diese Wiederholungsprüfung wird eine zusätzliche Prüfungsgebühr von 30 CHF erhoben.

Gibt es Fälle, in denen man von der Kurspflicht des Theoriekurses befreit ist?

  • Hundehalter, die in den letzten 10 Jahren für mindestens 6 Monate ununterbrochen einen Hund auf sich angemeldet hatten
  • Personen, die den Hund von ihrer Partnerin/ihrem Partner übernehmen, sofern der Hund bereits mindestens 6 Monate im selben Haushalt gelebt hat
  • Halter mit einer Sehbehinderung, die den Hund als Blindenführhund, von einer durch die Invaliditätsversicherung anerkannten Blindenführhundeschule übernehmen.

    Alle oben genannten Punkte müssten jedoch durch Nachweise von zentralen Hundedatenbanken und anderweitige Dokumente belegbar sein.

Selbstverständlich ist es auch möglich nur den Theoriekurs zu buchen und die Prüfung anderswo zu machen.
Ausserdem ist dieser Theoriekurs auch druchaus interessant, sofern du nicht im Kanton Zürich lebst, dir aber deinen ersten Hund zulegen möchtest.

 

Praxiskurs

Unabhängig von der Grösse und der Rasse des Hundes, muss seit dem 01.Juni 2025 jeder Hund den Praxiskurs mit seinem eingetragenen Halter absolvieren.
Dieser Kurs besteht aus 6 Lektionen zu jeweils 60-80 Minuten.
Er muss frühestens ab dem 6. Lebensmonat absolviert werden. Nach Übernahme des Hundes hat man jedoch nur 12 Monate Zeit, den Kurs zu absolvieren.
Die Kurspflicht gilt für alle Hunde, welche nach dem Inkraftsetzen neu angeschafft wurden oder neu in den Kanton Zürich ziehen und jünger als 10 Jahre sind.

Die Lernziele des Praxiskurses werden vom Veterinäramt des Kanton Zürich vorgegeben.
Jeder Hundehalter muss gemeinsam mit seinem Hund mindestens 6 Lektionen absolvieren, aktiv teilnehmen und alle Lernziele erreichen.
Dies wird mit einer Lernerfolgskontrolle festgehalten. Eine praktische Prüfung erfolgt nicht, es werden jedoch nach jeder Lektion Hausaufgaben aufgegeben. Sofern dies erfolgt, wird im Anschluss die Bestätigung über den Abschluss des obligatorischen Kurses ausgestellt.
Sofern nicht alle Lernziele erreicht wurden, muss der Kurs wiederholt werden, oder aber die entsprechenden Themen in Privatlektionen vertieft und angeschaut werden.
Hierfür würde dann eine seperate Kostenrechnung erfolgen.
Die Bestätigung wird nur auf die Person ausgestellt, die den Kurs absolviert hat und eingetragener Hundehalter des Hundes ist.